Stimmrechtsausübung
ABSTIMMUNGSVERHALTEN BEI HAUPTVERSAMMLUNGEN
Mitwirkungspolitik der Optinova Investmentaktiengesellschaft mit TGV (Optinova)
Die Entscheidung über die Ausübung von Stimmrechten erfolgt durch die Optinova Investmentaktiengesellschaft unter Wahrung der Interessen der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen und ihrer Anleger. Soweit Stimmrechte ausgeübt werden, erfolgt dies im besten langfristigen wirtschaftlichen Interesse der Anleger.
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird grundsätzlich eine Beteiligungsschwelle von 0,5 % der stimmberechtigten Aktien des jeweiligen Emittenten zugrunde gelegt. Bei Beteiligungen unterhalb dieser Schwelle wird grundsätzlich auf eine Stimmrechtsausübung verzichtet.
Bei einer Beteiligungsquote zwischen 0,5 % und 1,0 % kann auf die Ausübung der Stimmrechte verzichtet werden, insbesondere wenn unter Berücksichtigung des mit der Ausübung verbundenen Aufwands und der Bedeutung der jeweiligen Beschlussgegenstände kein wesentlicher Mehrwert für die Anlegerinteressen zu erwarten ist.
Bei Beteiligungen von mehr als 1,0 % werden die Stimmrechte grundsätzlich ausgeübt.
Die technische Abwicklung der Stimmrechtsausübung erfolgt über die jeweils von der Verwahrstelle bereitgestellten bzw. angebundenen Proxy-Voting-Systeme.
Im Kalenderjahr 2025 wurden von der Optinova Investmentaktiengesellschaft keine Stimmrechte ausgeübt.
