OPTINOVA FONDS
Optinova Food Farming & Water
Für Anleger interessant, die einen Fokus auf Ernährung, Landwirtschaft und Wasser wünschen und zugleich regelbasiert, breit diversifiziert und rein aktienbasiert investieren möchten.
Der Fonds investiert systematisch in globale Aktien aus den Bereichen Food & Beverage, Sustainable Food, Smart Farming sowie Wasser(-aufbereitung). Es findet keine Direktinvestition in Lebensmittel statt. Der Portfoliokonstruktionsprozess ist streng regelbasiert und besteht aus Quality-Filterung, Value-Auswahl und anschließender Momentum-Gewichtung. Das Portfolio wird quartalsweise überprüft und angepasst. Die Investitionsquote kann bei Bedarf auf 50% reduziert werden. Für alle Assets gibt es fest definierte Minimal- und Maximalquoten.
* per Monatsultimo
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) müssen Finanzmarktteilnehmer Anlegerinnen und Anleger darüber informieren, inwieweit sie ESG-Kriterien beachten. Die Optinova Investmentaktiengesellschaft ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Offenlegungsverordnung und unterliegt daher der Pflicht zur Veröffentlichung der nachfolgenden Informationen.
Allgemeine Nachhaltigkeitsauswirkungen
Jedem Investment geht eine umfangreiche Prüfung unter verschiedensten Kriterien voraus. In diesem Zusammenhang wird auch die Auswirkung der geplanten Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die geplante Investitionsentscheidung signifikante negative Auswirkungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte oder die Bekämpfung von Korruption und Bestechung hat oder perpetuiert, die mit der Investmentphilosophie der Gesellschaft nicht in Einklang zu bringen sind, so unterlassen wir die Investition.
Zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die genannten Nachhaltigkeitsfaktoren gehören zum Beispiel der CO2-Ausstoß oder die Verschmutzung von Gewässern, Kinderarbeit, die Unterdrückung der freien Meinungsäußerung und die Auswirkungen von Korruption und Bestechung auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes.
Wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeit berücksichtigen wir durch:
- Nachhaltig ausgerichtetes Risikomanagement. Hierüber wird sichergestellt, dass die Risiken in Portfolios bewusst und wohlüberlegt im Einklang mit der Anlagestrategie des jeweiligen Investmentvermögens eingegangen werden.
- Nachhaltig ausgerichtete Stimmrechtsvertretung, um Portfoliounternehmen Impulse für einen effektiven Umgang mit wesentlichen ESG-Themen zu geben, darunter solche mit möglicherweise wesentlichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und das langfristige Finanzergebnis eines Unternehmens. Wir üben das Stimmrecht im besten langfristigen wirtschaftlichen Interesse der Anleger aus.
- Verankerung des Themas Nachhaltigkeit in der Unternehmenskultur durch die ausschließliche Nutzung von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb als Dienstfahrzeuge.
- Transparenz auf Produktebene, damit Kunden das potenzielle Risiko durch wesentliche Auswirkungen auf Nachhaltigkeit einschätzen können. Die Gesellschaft verwaltet unterschiedliche Fonds mit jeweils eigenen Anlagestrategien und -beschränkungen. Ziel ist es, Anlegern zu ermöglichen, die Nachhaltigkeitsfaktoren ihrer Anlagen in Bezug auf die Aktienpositionen in den Investmentvermögen zu erkennen; auch die finanziell wesentlichen ESG-Risiken, die sich aus dem Vorhandensein von wesentlichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit ergeben. Darunter fallen auch potenzielle Engagements in Vermögenswerte mit signifikanten Erträgen aus Aktivitäten, die wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeit haben. Die Gesellschaft veröffentlicht - sofern diese vorhanden sind - ESG-Kennzahlen in Bezug auf die in den Investmentvermögen enthaltenen Aktienpositionen und stützt sich dabei insbesondere auf Daten spezialisierter Anbieter.
ESG-Anlagemerkmale des Fonds „Optinova Food Farming & Water“
Der Fonds bewirbt ökologische, soziale sowie die Corporate Governance betreffende Merkmale ohne dabei eine explizite ESG- und/oder nachhaltige Anlagestrategie zu verfolgen. Er ist ein Finanzprodukt nach Maßgabe des Artikel 8 Absatz 1 der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088).
Zur Erreichung des Anlageziels investieren der Fonds sein Vermögen in erster Linie in Emittenten, welche unter besonderer Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsgedankens (insbesondere hohe Standards in Bezug auf unternehmerische, soziale und ökologische Verantwortung („ESG“)) ausgewählt werden.
Die Grundlage für diese Analyse bilden relevante Daten und Informationen, die primär von Refinitiv sowie subsidiär von internen und öffentlichen Quellen verwendet, verarbeitet und beurteilt werden.
Der Fonds wird nicht unter Bezugnahme auf eine Benchmark verwaltet.
Aktuelles ESG-Rating der Fondsbestandteile
Basis ist die ESG-Datenbank von Refinitiv, die rund 500 Kriterien je Unternehmen auswertet. Als einer der weltweit größten Anbieter von Finanzmarktdaten und -infrastruktur deckt Refinitiv rund 9.000 Unternehmen ab. Das entspricht ca. 70% der weltweiten Marktkapitalisierung. Die Datenbank wächst kontinuierlich, sodass sich die Menge der Unternehmen, die aktuell kein Refinitiv-ESG-Rating haben, tendenziell abnehmen wird.
Konkret beinhalten die Finanzinstrumente des Fonds „Optinova Food Farming & Water“ das folgende aktuelle ESG-Rating:
A+ | 0% |
---|---|
A | 0% |
A- | 5% |
B+ | 12% |
B | 15% |
B- | 20% |
C+ | 17% |
C | 5% |
C- | 0% |
D+ | 0% |
D | 0% |
D- | 0% |
Aktuell kein Rating* | 0% |
Geldmarkt | 26% |
* Bei dem Wert unter „Aktuell kein Rating" handelt es sich um die Aktie von Austasia, die ein Spin Off von Japfa ist und zum 30.06.2024 noch nicht veräußerbar war. Diese wird veräußert, sobald der Markt dies ermöglicht.
A+ | 0% |
---|---|
A | 0% |
A- | 5% |
B+ | 12% |
B | 15% |
B- | 20% |
C+ | 17% |
C | 5% |
C- | 0% |
D+ | 0% |
D | 0% |
D- | 0% |
Aktuell kein Rating* | 0% |
Geldmarkt | 26% |
* Bei dem Wert unter „Aktuell kein Rating" handelt es sich um die Aktie von Austasia, die ein Spin Off von Japfa ist und zum 30.06.2024 noch nicht veräußerbar war. Diese wird veräußert, sobald der Markt dies ermöglicht.
Erläuterung zur Bedeutung der Rating-Abstufungen
Rating* | Beschreibung |
A+ |
|
A | |
A- | |
B+ |
|
B | |
B- | |
C+ |
|
C | |
C- | |
D+ |
|
D | |
D- |
* Quelle: Refinitiv. Eine ausführliche Erläuterung finden Sie unter www.refinitiv.com
Bitte beachten Sie ergänzend zu der ESG-Thematik die entsprechenden Ausführungen des Verkaufsprospektes sowie die Anlage „Vorvertragliche Informationen“, die auf der Homepage unter „Downloads/Meldungen“ für den Fonds zur ausführlichen Information zur Verfügung stehen!
Zielfonds |
Das Teilgesellschaftsvermögens hält keine Anteile an Zielfonds, die derzeit die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt haben. |
Fondsinformationen |
||
Verkaufsprospekt | Vorvertragliche Informationen | Periodische Informationen |
Halbjahresberichte | ||
Halbjahresbericht per 31.12.2021 | Halbjahresbericht per 31.12.2022 | Halbjahresbericht per 31.12.2023 |
Jahresberichte | ||
Jahresbericht per 30.06.2022 | Jahresbericht per 30.06.2023 | Jahresbericht per 30.06.2024 |
Fondsaktiengewinne | ||
Zurzeit sind keine Fondsaktiengewinne verfügbar |
MiFID-II-Produktinformationen
Ab dem 3. Januar 2018 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Wertpapierdienstleistungen im Rahmen der Richtlinie 2014/65/EU (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, Markets in Financial Instruments Directive – „MiFID II“) anbieten, bestimmte neue Auflagen hinsichtlich des Vertriebs von Investmentfonds im Rahmen der jeweiligen Durchführungsgesetze in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einhalten.
Gemäß den neuen Regeln sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, den Zielmarkt für jedes von ihnen vertriebene Finanzinstrument zu ermitteln bzw. zu überprüfen und genauer zu bestimmen. Dies bedeutet, sie müssen die Art(en) von Kunden angeben, mit deren Bedürfnissen, Eigenschaften und Zielen das Finanzinstrument kompatibel ist. Ferner führt MiFID II neue Offenlegungspflichten in Bezug auf die Kosten ein, die sowohl auf quantitativer, als auch auf qualitativer Ebene auf eine steigende Kostentransparenz für Anleger abzielen. Dementsprechend müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen dem Kunden sämtliche relevanten Kosten offenlegen, d. h. sowohl hinsichtlich der Wertpapierdienstleistung als auch hinsichtlich des Produkts. Diese Kosten müssen zusammengefasst und sowohl ex ante (also vor dem Kauf eines Produkts durch den Kunden) sowie mitunter auch ex post während der Haltedauer auf mindestens jährlicher Basis zur Verfügung gestellt werden.
Die OPTINOVA INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT MIT TGV unterstützt diesen Prozess, indem sie die maßgeblichen Daten an die Wertpapierdienstleistungsunternehmen liefert, um es diesen zu ermöglichen, ihre neuen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Im Interesse einer gesteigerten Transparenz werden die Zielmarktangaben und wesentliche Informationen zu den Produktkosten unter MiFID II zusätzlich nachstehend für den betreffenden Investmentfonds angegeben. Die OPTINOVA ASSET MANAGEMENT GMBH als Berater der OPTINOVA INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT MIT TGV ist in den Prozess eingebunden und setzt die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in gleichem Maß im Hinblick auf die Beratungsdienstleistung um.
Wichtige Hinweise:
Die folgenden Daten werden auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt und sind für sich genommen, ohne weitere Erläuterungen und zusätzliche Informationen, d. h. insbesondere die Informationen, die in den entsprechenden Verkaufsunterlagen des Investmentfonds (z. B. Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen) enthalten sind, möglicherweise nicht ausreichend oder geeignet, um einen potenziellen Anleger beim Treffen einer sachkundigen Anlageentscheidung zu unterstützen. Daher wird empfohlen, dass Anleger zudem sorgfältig die Verkaufsunterlagen vor einer möglichen Anlageentscheidung lesen und, insbesondere bei Fragen, Rücksprache mit ihrem Anlageberater halten.
Die Informationen zu den laufenden Produktkosten können von den Angaben zu Kosten in den entsprechenden Verkaufsunterlagen des Investmentfonds (z. B. den wesentlichen Anlegerinformationen) abweichen. Dies liegt darin begründet, dass die Anforderungen zur Angabe der laufenden Kosten und Gebühren auf Produktebene gemäß den neuen MiFID-II-Regeln über die bestehenden Offenlegungsverpflichtungen, die für Vermögensverwaltungsgesellschaften im Rahmen ihrer jeweiligen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen (d. h. der OGAW-Richtlinie oder der AIFM-Richtlinie und deren jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen) gelten, hinausgehen. Beispielsweise sind die geschätzten Transaktionskosten eines Investmentfonds nicht Bestandteil der Beschreibung der laufenden Kosten in den wesentlichen Anlegerinformationen, die von der Verwaltungsgesellschaft erstellt werden. Im Rahmen von MiFID II muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen jedoch solche Kosten als Bestandteil der Kosten des Produkts rechtzeitig vor einer Anlageentscheidung eines potenziellen Anlegers offenlegen. Somit können die nachstehend als „Gesamte laufende Kosten des Produkts“ angegebenen laufenden Kosten in Verbindung mit dem Produkt aufgrund von Unterschieden bei der Berechnungs- und Offenlegungsmethodik von den Verkaufsunterlagen des Fonds abweichen.
Die OPTINOVA INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT MIT TGV übernimmt außer bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten keinerlei Verantwortung oder Haftung bezüglich der Daten.
Zielmarkt | |
Anlegertyp |
Privatkunde
Professioneller Kunde Geeignete Gegenpartei |
Kenntnisse & Erfahrungen |
Basiskenntnisse und/oder -erfahrungen
Erweiterte Kenntnisse und/oder Erfahrungen Umfangreiche Kenntnisse und/oder Erfahrungen |
Finanzielle Verlusttragfähigkeit | Der Anleger kann Verluste tragen (bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals). |
Risiko-Indikator (PRIIPs Methodologie) | 4 |
Risiko- Indikator (UCITS Methodologie) | 6 |
Anlageziele |
Kapitalzuwachs
Einkommen |
Mindestanlagehorizont | Langfristig > 5 Jahre |
* per Monatsultimo
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) müssen Finanzmarktteilnehmer Anlegerinnen und Anleger darüber informieren, inwieweit sie ESG-Kriterien beachten. Die Optinova Investmentaktiengesellschaft ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Offenlegungsverordnung und unterliegt daher der Pflicht zur Veröffentlichung der nachfolgenden Informationen.
Allgemeine Nachhaltigkeitsauswirkungen
Jedem Investment geht eine umfangreiche Prüfung unter verschiedensten Kriterien voraus. In diesem Zusammenhang wird auch die Auswirkung der geplanten Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die geplante Investitionsentscheidung signifikante negative Auswirkungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte oder die Bekämpfung von Korruption und Bestechung hat oder perpetuiert, die mit der Investmentphilosophie der Gesellschaft nicht in Einklang zu bringen sind, so unterlassen wir die Investition.
Zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die genannten Nachhaltigkeitsfaktoren gehören zum Beispiel der CO2-Ausstoß oder die Verschmutzung von Gewässern, Kinderarbeit, die Unterdrückung der freien Meinungsäußerung und die Auswirkungen von Korruption und Bestechung auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes.
Wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeit berücksichtigen wir durch:
- Nachhaltig ausgerichtetes Risikomanagement. Hierüber wird sichergestellt, dass die Risiken in Portfolios bewusst und wohlüberlegt im Einklang mit der Anlagestrategie des jeweiligen Investmentvermögens eingegangen werden.
- Nachhaltig ausgerichtete Stimmrechtsvertretung, um Portfoliounternehmen Impulse für einen effektiven Umgang mit wesentlichen ESG-Themen zu geben, darunter solche mit möglicherweise wesentlichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und das langfristige Finanzergebnis eines Unternehmens. Wir üben das Stimmrecht im besten langfristigen wirtschaftlichen Interesse der Anleger aus.
- Verankerung des Themas Nachhaltigkeit in der Unternehmenskultur durch die ausschließliche Nutzung von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb als Dienstfahrzeuge.
- Transparenz auf Produktebene, damit Kunden das potenzielle Risiko durch wesentliche Auswirkungen auf Nachhaltigkeit einschätzen können. Die Gesellschaft verwaltet unterschiedliche Fonds mit jeweils eigenen Anlagestrategien und -beschränkungen. Ziel ist es, Anlegern zu ermöglichen, die Nachhaltigkeitsfaktoren ihrer Anlagen in Bezug auf die Aktienpositionen in den Investmentvermögen zu erkennen; auch die finanziell wesentlichen ESG-Risiken, die sich aus dem Vorhandensein von wesentlichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit ergeben. Darunter fallen auch potenzielle Engagements in Vermögenswerte mit signifikanten Erträgen aus Aktivitäten, die wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeit haben. Die Gesellschaft veröffentlicht - sofern diese vorhanden sind - ESG-Kennzahlen in Bezug auf die in den Investmentvermögen enthaltenen Aktienpositionen und stützt sich dabei insbesondere auf Daten spezialisierter Anbieter.
ESG-Anlagemerkmale des Fonds „Optinova Food Farming & Water“
Der Fonds bewirbt ökologische, soziale sowie die Corporate Governance betreffende Merkmale ohne dabei eine explizite ESG- und/oder nachhaltige Anlagestrategie zu verfolgen. Er ist ein Finanzprodukt nach Maßgabe des Artikel 8 Absatz 1 der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088).
Zur Erreichung des Anlageziels investieren der Fonds sein Vermögen in erster Linie in Emittenten, welche unter besonderer Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsgedankens (insbesondere hohe Standards in Bezug auf unternehmerische, soziale und ökologische Verantwortung („ESG“)) ausgewählt werden.
Die Grundlage für diese Analyse bilden relevante Daten und Informationen, die primär von Refinitiv sowie subsidiär von internen und öffentlichen Quellen verwendet, verarbeitet und beurteilt werden.
Der Fonds wird nicht unter Bezugnahme auf eine Benchmark verwaltet.
Aktuelles ESG-Rating der Fondsbestandteile
Basis ist die ESG-Datenbank von Refinitiv, die rund 500 Kriterien je Unternehmen auswertet. Als einer der weltweit größten Anbieter von Finanzmarktdaten und -infrastruktur deckt Refinitiv rund 9.000 Unternehmen ab. Das entspricht ca. 70% der weltweiten Marktkapitalisierung. Die Datenbank wächst kontinuierlich, sodass sich die Menge der Unternehmen, die aktuell kein Refinitiv-ESG-Rating haben, tendenziell abnehmen wird.
Konkret beinhalten die Finanzinstrumente des Fonds „Optinova Food Farming & Water“ das folgende aktuelle ESG-Rating:
A+ | 0% |
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A | 0% |
A- | 5% |
B+ | 12% |
B | 15% |
B- | 20% |
C+ | 17% |
C | 5% |
C- | 0% |
D+ | 0% |
D | 0% |
D- | 0% |
Aktuell kein Rating* | 0% |
Geldmarkt | 26% |
* Bei dem Wert unter „Aktuell kein Rating" handelt es sich um die Aktie von Austasia, die ein Spin Off von Japfa ist und zum 30.06.2024 noch nicht veräußerbar war. Diese wird veräußert, sobald der Markt dies ermöglicht.
A+ | 0% |
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A | 0% |
A- | 5% |
B+ | 12% |
B | 15% |
B- | 20% |
C+ | 17% |
C | 5% |
C- | 0% |
D+ | 0% |
D | 0% |
D- | 0% |
Aktuell kein Rating* | 0% |
Geldmarkt | 26% |
* Bei dem Wert unter „Aktuell kein Rating" handelt es sich um die Aktie von Austasia, die ein Spin Off von Japfa ist und zum 30.06.2024 noch nicht veräußerbar war. Diese wird veräußert, sobald der Markt dies ermöglicht.
Erläuterung zur Bedeutung der Rating-Abstufungen
Rating* | Beschreibung |
A+ |
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A | |
A- | |
B+ |
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B | |
B- | |
C+ |
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C | |
C- | |
D+ |
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D | |
D- |
* Quelle: Refinitiv. Eine ausführliche Erläuterung finden Sie unter www.refinitiv.com
Bitte beachten Sie ergänzend zu der ESG-Thematik die entsprechenden Ausführungen des Verkaufsprospektes sowie die Anlage „Vorvertragliche Informationen“, die auf der Homepage unter „Downloads/Meldungen“ für den Fonds zur ausführlichen Information zur Verfügung stehen!
Zielfonds |
Das Teilgesellschaftsvermögens hält keine Anteile an Zielfonds, die derzeit die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt haben. |
Fondsinformationen |
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Verkaufsprospekt | Vorvertragliche Informationen | Periodische Informationen |
Halbjahresberichte | ||
Halbjahresbericht per 31.12.2021 | Halbjahresbericht per 31.12.2022 | |
Jahresberichte | ||
Jahresbericht per 30.06.2022 | Jahresbericht per 30.06.2023 | Jahresbericht per 30.06.2024 |
Fondsaktiengewinne | ||
Zurzeit sind keine Fondsaktiengewinne verfügbar |
MiFID-II-Produktinformationen
Ab dem 3. Januar 2018 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Wertpapierdienstleistungen im Rahmen der Richtlinie 2014/65/EU (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, Markets in Financial Instruments Directive – „MiFID II“) anbieten, bestimmte neue Auflagen hinsichtlich des Vertriebs von Investmentfonds im Rahmen der jeweiligen Durchführungsgesetze in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einhalten.
Gemäß den neuen Regeln sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, den Zielmarkt für jedes von ihnen vertriebene Finanzinstrument zu ermitteln bzw. zu überprüfen und genauer zu bestimmen. Dies bedeutet, sie müssen die Art(en) von Kunden angeben, mit deren Bedürfnissen, Eigenschaften und Zielen das Finanzinstrument kompatibel ist. Ferner führt MiFID II neue Offenlegungspflichten in Bezug auf die Kosten ein, die sowohl auf quantitativer, als auch auf qualitativer Ebene auf eine steigende Kostentransparenz für Anleger abzielen. Dementsprechend müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen dem Kunden sämtliche relevanten Kosten offenlegen, d. h. sowohl hinsichtlich der Wertpapierdienstleistung als auch hinsichtlich des Produkts. Diese Kosten müssen zusammengefasst und sowohl ex ante (also vor dem Kauf eines Produkts durch den Kunden) sowie mitunter auch ex post während der Haltedauer auf mindestens jährlicher Basis zur Verfügung gestellt werden.
Die OPTINOVA INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT MIT TGV unterstützt diesen Prozess, indem sie die maßgeblichen Daten an die Wertpapierdienstleistungsunternehmen liefert, um es diesen zu ermöglichen, ihre neuen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Im Interesse einer gesteigerten Transparenz werden die Zielmarktangaben und wesentliche Informationen zu den Produktkosten unter MiFID II zusätzlich nachstehend für den betreffenden Investmentfonds angegeben. Die OPTINOVA ASSET MANAGEMENT GMBH als Berater der OPTINOVA INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT MIT TGV ist in den Prozess eingebunden und setzt die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in gleichem Maß im Hinblick auf die Beratungsdienstleistung um.
Wichtige Hinweise:
Die folgenden Daten werden auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt und sind für sich genommen, ohne weitere Erläuterungen und zusätzliche Informationen, d. h. insbesondere die Informationen, die in den entsprechenden Verkaufsunterlagen des Investmentfonds (z. B. Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen) enthalten sind, möglicherweise nicht ausreichend oder geeignet, um einen potenziellen Anleger beim Treffen einer sachkundigen Anlageentscheidung zu unterstützen. Daher wird empfohlen, dass Anleger zudem sorgfältig die Verkaufsunterlagen vor einer möglichen Anlageentscheidung lesen und, insbesondere bei Fragen, Rücksprache mit ihrem Anlageberater halten.
Die Informationen zu den laufenden Produktkosten können von den Angaben zu Kosten in den entsprechenden Verkaufsunterlagen des Investmentfonds (z. B. den wesentlichen Anlegerinformationen) abweichen. Dies liegt darin begründet, dass die Anforderungen zur Angabe der laufenden Kosten und Gebühren auf Produktebene gemäß den neuen MiFID-II-Regeln über die bestehenden Offenlegungsverpflichtungen, die für Vermögensverwaltungsgesellschaften im Rahmen ihrer jeweiligen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen (d. h. der OGAW-Richtlinie oder der AIFM-Richtlinie und deren jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen) gelten, hinausgehen. Beispielsweise sind die geschätzten Transaktionskosten eines Investmentfonds nicht Bestandteil der Beschreibung der laufenden Kosten in den wesentlichen Anlegerinformationen, die von der Verwaltungsgesellschaft erstellt werden. Im Rahmen von MiFID II muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen jedoch solche Kosten als Bestandteil der Kosten des Produkts rechtzeitig vor einer Anlageentscheidung eines potenziellen Anlegers offenlegen. Somit können die nachstehend als „Gesamte laufende Kosten des Produkts“ angegebenen laufenden Kosten in Verbindung mit dem Produkt aufgrund von Unterschieden bei der Berechnungs- und Offenlegungsmethodik von den Verkaufsunterlagen des Fonds abweichen.
Die OPTINOVA INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT MIT TGV übernimmt außer bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten keinerlei Verantwortung oder Haftung bezüglich der Daten.
Zielmarkt | |
Anlegertyp |
Privatkunde
Professioneller Kunde Geeignete Gegenpartei |
Kenntnisse & Erfahrungen |
Basiskenntnisse und/oder -erfahrungen
Erweiterte Kenntnisse und/oder Erfahrungen Umfangreiche Kenntnisse und/oder Erfahrungen |
Finanzielle Verlusttragfähigkeit | Der Anleger kann Verluste tragen (bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals). |
Risiko-Indikator (PRIIPs Methodologie) | 4 |
Risiko- Indikator (UCITS Methodologie) | 6 |
Anlageziele |
Kapitalzuwachs
Einkommen |
Mindestanlagehorizont | Langfristig > 5 Jahre |