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06. November 2024

Fondsmitteilung

Wichtiger Hinweis für Anleger der Teilgesellschaftsvermögen „Optinova Food Farming & Water“
ISIN: DE000A3CWRM1 bzw. DE000A3CWRN9
sowie „Optinova Conventional & Clean Energy“
ISIN: DE000A14N5W1 bzw. DE000A3CWRP4

Verschiebung des Verschmelzungsstichtags auf den 17. Dezember 2024 (zuvor 29. November 2024)



Die OPTINOVA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen hat beschlossen, dass von ihr nach den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verwaltete Teilgesellschaftsvermögen



OPTINOVA Food Farming & Water (nachfolgend: „Übertragendes Teilgesellschaftsvermögen")
ISIN: DE000A3CWRM1
WKN: A3CWRM
Aktienklasse: Optinova Food Farming & Water I-EUR
ISIN: DE000A3CWRN9
WKN: A3CWRN
Aktienklasse: Optinova Food Farming & Water R-EUR


auf das bestehende ebenfalls von der OPTINOVA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen verwaltete Teilgesellschaftsvermögen

OPTINOVA Conventional & Clean Energy (nachfolgend: „Übernehmendes Teilgesellschaftsvermögen“)
ISIN: DE000A14N5W1
WKN: A14N5W
Aktienklasse: Optinova Conventional & Clean Energy I-EUR
ISIN: DE000A3CWRP4
WKN: A3CWRP
Aktienklasse: Optinova Conventional & Clean Energy R-EUR


gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 lit. b KAGB in Verbindung mit §§ 191 Abs. 1 Nr. 2, 182 Abs. 1 KAGB zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme).



Der neue Übertragungsstichtag ist der 16. Dezember 2024 („Übertragungsstichtag“). Nach Ablauf des Übertragungsstichtags ist die Verschmelzung zum 17. Dezember 2024 gemäß § 189 Abs. 2 KAGB wirksam („Verschmelzungsstichtag“). Zuvor war der Verschmelzungsstichtag auf den 29. November 2024 festgelegt. An dem Inhalt der Verschmelzungsinformationen hat sich darüber hinaus nichts geändert.

Die betroffenen Anleger haben bis fünf Arbeitstage vor dem Übertragungsstichtag entweder die Möglichkeit, ihre Aktien ohne Rücknahmeabschlag zurückzugeben, oder ihre Aktien gegen Aktien eines anderen inländischen oder ausländischen Investmentvermögens umzutauschen, das ebenfalls von der OPTINOVA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen verwaltet wird und über eine vergleichbare Anlagepolitik wie das Übernehmende Teilgesellschaftsvermögen verfügt.



Die Verschmelzungsinformationen gemäß § 186 KAGB mit allen Informationen zu diesem Verschmelzungsvorgang, insbesondere den rechtlichen Auswirkungen der Verschmelzung, sind auf der Internetseite der OPTINOVA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen unter https://www.optinovafonds.de. Zudem wurden die Verschmelzungsinformationen den betroffenen Anlegern über ihre depotführenden Stellen in Form eines dauerhaften Datenträgers am 30. Oktober 2024 übermittelt. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung können Anleger bestimmte Rechte gemäß § 187 KAGB geltend machen. Näheres hierzu ist ebenfalls den Verschmelzungsinformationen zu entnehmen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Verschmelzung mit Bescheid vom 26. September 2024 genehmigt.

Königstein, 06. November 2024

Der Vorstand

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