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17. April 2024

Satzungsänderung 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 15. April 2026 die beantragte Änderung der Satzung der Optinova Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen genehmigt.

Hintergrund der genehmigten Änderungen ist das In-Kraft-Treten des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes („FRiG“), welches insbesondere die Einführung von Liquiditätsmanagementinstrumenten erfordert. Vor diesem Hintergrund wurde die Satzung angepasst und die grundsätzliche Möglichkeit der gesetzlich vorgesehen Liquiditätsmanagementinstrumente eingefügt. Ebenso wurde die Beschreibung der Auflösung eines Teilgesellschaftsvermögens an den neuen gesetzlichen Wortlaut angepasst.

 

Die Hauptversammlung der Optinova Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen hat am 16.04.2026 beschlossen, dass die Satzung der Gesellschaft so, wie der BaFin zur Genehmigung eingereicht und von dieser mit genanntem Bescheid genehmigt, geändert wird.

Die Satzungsänderung tritt am 16.04.2026 bzw. mit Eintragung im Handelsregister, sollte diese später erfolgen, in Kraft.

Die Satzung wurde wie folgt angepasst:

 

Einzelne Gegenstände der Änderung:

 

  • Implementierung und Klarstellung von Liquiditätsmanagementinstrumenten (LMT):
    Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung zur Nutzung verschiedener Liquiditätsmanagementinstrumente gemäß Kapitalanlagegesetzbuch. Hierzu zählen insbesondere:
  • Rücknahmebeschränkungen
  • Verlängerung von Rückgabefristen
  • Rückgabegebühren
  • Swing Pricing bzw. Dual Pricing
  • Verwässerungsschutzgebühren
  • Sachauskehr
  • Erweiterung der Flexibilität des Vorstands:
    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die konkreten Liquiditätsmanagementinstrumente in den jeweiligen Anlagebedingungen festzulegen und anzuwenden.
  • Anpassungen im Zusammenhang mit Rücknahme und Ausgabe von Aktien:
    Klarstellungen zur Möglichkeit der Erhebung von Gebühren sowie zur Anwendung von Maßnahmen zur Steuerung der Liquidität im Interesse der Anleger.
  • Redaktionelle und gesetzliche Anpassungen:
    Weitere Anpassungen zur Umsetzung der Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs in der Fassung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes.

 

Die Änderungen betreffen insbesondere §§11 und 14 der Satzung und dienen der Stärkung des Anlegerschutzes sowie der Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten in Liquiditätssituationen.

 


Inkrafttreten


Die Satzungsänderungen treten am 16. April 2026 in Kraft.


 


Hinweis


Der vollständige Wortlaut der geänderten Satzung ist dieser Veröffentlichung als Anlage beigefügt.

 


Oberursel (Taunus), im April 2026


Optinova Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen
Der Vorstand


 


 

Anlage: Bekanntmachung Änderung Satzung Bundesanzeiger

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