17. April 2024
Fondsmitteilung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 15. April 2026 die Änderung der Anlagebedingungen der folgenden Teilgesellschaftsvermögen genehmigt:
- Optinova Metals & Materials DE000A1J3K94 / DE000A2QSGD3
- Optinova Conventional & Clean Energy DE000A14N5W1 / DE000A3CWRP4
Die Änderungen der Anlagebedingungen dienen insbesondere der Anpassung an die geänderten gesetzlichen Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) im Zuge des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes sowie der Implementierung und Konkretisierung von Liquiditätsmanagementinstrumenten.
Hintergrund der beantragten Änderung der Anlagebedingungen ist die gesetzliche Einführung von Liquiditätsmanagementinstrumenten (Liquidity Management Tools).
Zur Umsetzung der EU- und nationalrechtlichen Vorgaben an das Liquiditätsrisikomanagement offener Investmentvermögen werden in den für die o.g. Teilgesellschaftsvermögen geltenden Anlagebedingungen Regelungen zu Liquiditätsmanagementinstrumenten (Liquidity Management Tools - „LMT“) aufgenommen. Diese Instrumente dienen der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen, anlegergerechten und gleichbehandelnden Steuerung der Liquidität des Investmentvermögens, insbesondere in Phasen erhöhter Rückgabeverlangen oder eingeschränkter Marktliquidität. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Steuerung der Liquidität des Investmentvermögens die nachfolgend aufgeführten Liquiditätsmanagementinstrumente einzusetzen, soweit dies im Interesse der Anleger (Aktionäre der Teilgesellschaftsvermögen) geboten erscheint und die jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zu den grundsätzlich verfügbaren Liquiditätsmanagementinstrumenten zählen insbesondere:
- Rücknahmebeschränkungen (Redemption Gates), durch welche das Rückgaberecht der Anleger (Aktionäre der Teilgesellschaftsvermögen) vorübergehend und anteilig beschränkt werden kann;
- Verlängerungen der Rückgabefrist, durch welche der Zeitraum zwischen Rückgabeerklärung und Auszahlung des Rücknahmepreises verlängert werden kann;
- Sachauskehr (redemption in kind), bei welchen Rücknahmen ganz oder teilweise durch Übertragung von Vermögensgegenständen des Investmentvermögens erfüllt werden können;
- Preisadjustierungsmechanismen (z. B. Swing Pricing), durch welche der Anteilwert zur Berücksichtigung von Transaktions- und Liquiditätskosten angepasst werden kann;
- Aussetzung der Rücknahme von Anlageaktien, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehende Aufzählung stellt keine abschließende Regelung dar; maßgeblich sind die jeweils gesetzlich zulässigen und in den jeweiligen „Anlagebedingungen“ des betreffenden Teilgesellschaftsvermögens vorgesehenen Instrumente.
Die Gesellschaft wählt aus den gesetzlich vorgesehenen Liquiditätsmanagementinstrumenten mindestens zwei Instrumente aus. Welche konkreten Liquiditätsmanagementinstrumente für ein bestimmtes Investmentvermögen zur Anwendung kommen, wird fondsindividuell in den Anlagebedingungen festgelegt und dort näher beschrieben.
Die Auswahl, Ausgestaltung sowie der Einsatz der in den Anlagebedingungen konkretisierten Liquiditätsmanagementinstrumente erfolgen durch die Gesellschaft nach pflichtgemäßem Ermessen und ausschließlich im Interesse der Anleger (Aktionäre der Teilgesellschaftsvermögen) sowie unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Anleger (Aktionäre der Teilgesellschaftsvermögen). Ein Anspruch der Anleger (Aktionäre der Teilgesellschaftsvermögen) auf den Einsatz eines bestimmten Liquiditätsmanagementinstruments besteht nicht.
Die diesbezügliche Genehmigung erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Schreiben vom April 2026.
Nachfolgend ist die vollständige Fassung der Anlagebedingungen für die von Optinova Investmentaktiengesellschaft verwalteten Teilgesellschaftsvermögen abgedruckt, die mit Wirkung zum 16.04.2026 gültig ist.
Optinova Metals & Materials
Wesentliche Änderungen:
1. § 16 Ausgabe, Rücknahme und Preisermittlung
Die Regelungen zur Ausgabe und Rücknahme von Aktien sowie zur Preisermittlung wurden überarbeitet und um die folgenden Liquiditätsmanagementinstrumente ergänzt:
- Einführung einer Verwässerungsschutzgebühr zugunsten des Teilgesellschaftsvermögens,
- Einführung einer Rücknahmebeschränkung (Gating) bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 10 % des Nettoinventarwertes,
- Klarstellung der Voraussetzungen für die Aussetzung der Rücknahme von Anlageaktien gemäß § 98 Absatz 2 KAGB.
- Es wurde verdeutlicht, dass Rückgabeverlangen bei Überschreiten des Schwellenwertes anteilig ausgeführt werden und nicht ausgeführte Rückgaben auf spätere Rücknahmetermine übertragen werden.
2. § 21 Kündigungen und Abwicklung des TGV
Die Vorschriften zur Abwicklung und Auflösung wurden redaktionell überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst.
3. Redaktionelle Anpassungen
Zusätzlich wurden redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen zur Harmonisierung mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben vorgenommen.
Optinova Conventional & Clean Energy
Wesentliche Änderungen:
1. § 17 Ausgabe, Rücknahme und Preisermittlung
Die Regelungen zur Ausgabe und Rücknahme von Aktien sowie zur Preisermittlung wurden überarbeitet und um die folgenden Liquiditätsmanagementinstrumente ergänzt:
- Einführung einer Verwässerungsschutzgebühr zugunsten des Teilgesellschaftsvermögens,
- Einführung einer Rücknahmebeschränkung (Gating) bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 10 % des Nettoinventarwertes,
- Klarstellung der Voraussetzungen für die Aussetzung der Rücknahme von Anlageaktien gemäß § 98 Absatz 2 KAGB.
- Es wurde klargestellt, dass Rückgabeverlangen bei Überschreiten des Schwellenwertes anteilig ausgeführt werden und nicht ausgeführte Rückgaben auf spätere Rücknahmetermine übertragen werden.
2. § 22 Kündigungen und Abwicklung des TGV
Die Vorschriften zur Abwicklung und Auflösung wurden redaktionell überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst.
3. Redaktionelle Anpassungen
Zusätzlich wurden redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen zur Harmonisierung mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben vorgenommen.
Die Änderungen treten am 16. April 2026 in Kraft.
Oberursel, im April 2026
Optinova Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen
Der Vorstand
Anlage: Bekanntmachung Änderung Anlagebedingungen Bundesanzeiger
