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01. Januar 2018

Fondsmitteilung

Bekanntmachung zur Änderung der Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen Optinova Conventional & Clean Energy (ISIN: DE000A14N5W1)

Die bisherigen Anlagebedingungen des genannten OGAW-Sondervermögen werden mit Wirkung zum 1. Januar 2018 neu gefasst.

Die Änderungen betreffen die Anpassung der Anlagebedingungen an das Investmentsteuergesetz in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19.07.2016. § 11 Absatz 2 der Anlagebedingungen wird ergänzt um die Mindestaktienquote des Teilgesellschaftsvermögens, die auf 25 Prozent festgelegt wird.

Weitere Änderungen sind vornehmlich redaktioneller oder klarstellender Natur.

Nachfolgend sind die Anlagebedingungen des Sondervermögens in ihrer neuen Gestaltung vollständig abgedruckt.

Die Änderungen treten mit Wirkung zum 1.1.2018 in Kraft.

Die Änderungen der Allgemeinen Anlagebedingungen werden unter Beifügung der vollständig abgedruckten Fassung der Allgemeinen Anlagebedingungen im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Gesellschaft (www.optinovafonds.de) veröffentlicht.

Oberursel, im Januar 2018

Der Vorstand