31. Juli 2017
Fondsmitteilung
Bekanntmachung zur Änderung der Anlagebedingungen des Teilgesellschaftsvermögens „Optinova Opportunities” (ISIN: DE000A1J3K94) der Optinova Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen
Gemäß § 117 Abs. 5 Satz 3 in Verbindung mit § 163 Abs. 1 und 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Bescheid vom 19. Januar 2017 der Optinova Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Sitz Oberursel, die Genehmigung, die Anlagebedingungen des oben genannten Teilgesellschaftsvermögens wie folgt zu ändern:
1. Der bisherige Name des Teilgesellschaftsvermögens „Optinova Opportunities“ wird geändert in den neuen Namen „Optinova Metals & Materials“.
2. § 4 Anlageziel und Anlagestrategie (alt)
Die Gesellschaft soll für das TGV nur solche Vermögensgegenstände erwerben, die einen möglichst hohen Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen. Sie bestimmt in diesen Anlagebedingungen, welche Vermögensgegenstände für das TGV erworben werden dürfen (§ 2 dieser Anlagebedingungen).
wird ersetzt durch die folgende Regelung
§ 4 Anlageziel und Anlagestrategie (neu)
Die Gesellschaft soll für das TGV nur solche Vermögensgegenstände erwerben, die einen möglichst hohen Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen. Sie bestimmt in diesen Anlagebedingungen, welche Vermögensgegenstände für das TGV erworben werden dürfen (§ 2 dieser Anlagebedingungen). Bei dem Erwerb der Vermögensgegenstände soll vorwiegend die indirekte Partizipation an der Entwicklung der weltweiten Rohstoffmärkte durch Anlagen in internationalen Rohstoffaktien sowie in Exchange Traded Commodities (ETC) und Exchange Traded Funds (ETF) den Investitionsschwerpunkt bilden, um dem Anlageziel, das in der Erwirtschaftung eines möglichst hohen Wertzuwachses liegt, nachkommen zu können.
Begründung:
Die Änderung des Fondsnamens sowie die Anpassung der Anlagebedingungen wurde seitens der Optinova Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen vorgenommen, um die in der Vergangenheit bereits umgesetzte Anlagestrategie und das Anlageziel zu konkretisieren und damit für den Anleger transparenter werden zu lassen.
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 1. April 2017 in Kraft.
Die geänderten Anlagebedingungen, der Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen können bei der Optinova Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Feldbergstraße 48, 61440 Oberursel, ab dem 1. April 2017 kostenfrei bezogen werden.
Zudem werden die Änderungen der Anlagebedingungen unter Beifügung der vollständig abgedruckten Fassung der Anlagebedingungen ab dem 1. April 2017 auf der Homepage der Gesellschaft www.optinovafonds.de veröffentlicht.
Oberursel, im Januar 2017
Der Vorstand