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27. April 2021

Fondsmitteilung

Bekanntmachung zur Änderung der Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen Optinova Metals & Materials (ISIN: DE000A1J3K94)

Die bisherigen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens Optinova Metals & Materials (ISIN: DE000A1J3K94) werden wie folgt teilweise neu gefasst.

Die Änderungen betreffen die Änderung der Anlagebedingungen des Teilgesellschaftsvermögens in der Präambel (vor § 1).

Hintergrund der Änderungen ist die Einheitlichkeit in der Namensbezeichnung der von der Gesellschaft verwalteten Teilgesellschaftsvermögen. Der juristische Sitz der Gesellschaft wird berichtigt.

Nachfolgend sind die neu gefassten und von der Änderung betroffenen Passagen der Allgemeinen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens „Optinova Metals & Materials“ abgedruckt:

  Alt Neu
Präambel
(Vor § 1)
Anlagebedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen der
Optinova InvAG, Frankfurt am Main (nachstehend „Gesellschaft“ genannt) und ihren Aktionären für das von der Gesellschaft verwaltete Teilgesellschaftsvermögen Optinova Metals & Materials (nachstehend „Teilgesellschaftsvermögen“ oder „TGV“ genannt) die nur in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft gelten.
Anlagebedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen der
Optinova InvAG, Oberursel (nachstehend „Gesellschaft“ genannt) und ihren Aktionären für das von der Gesellschaft verwaltete Teilgesellschaftsvermögen Optinova Metals & Materials (nachstehend „Teilgesellschaftsvermögen“ oder „TGV“ genannt) die nur in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft gelten.


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 18. 03. 2021 die hier veröffentlichten Änderungen der Anlagebedingungen genehmigt.

Die Änderungen treten mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gesellschaft (www.optinovafonds.de) in Kraft.

Oberursel (Taunus)

Der Vorstand

 

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