05. Dezember 2019
Fondsmitteilung
Bekanntmachung zur Änderung der Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen Optinova Metals & Materials (ISIN: DE000A1J3K94)
Die bisherigen Anlagebedingungen des genannten OGAW-Sondervermögen werden mit Wirkung zum 1. Januar 2020 neu gefasst.
Die Änderungen betreffen die Anpassung der Anlagebedingungen in § 17 (Kostenklausel) an die neuen Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß der „BaFin-Muster-bausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen“ mit Stand vom 20. Juni 2018.
Weitere Änderungen sind vornehmlich redaktioneller Natur.
Nachfolgend sind die Anlagebedingungen des Sondervermögens in ihrer neuen Gestaltung vollständig abgedruckt.
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 1.1.2020 in Kraft.
Die Änderungen der Allgemeinen Anlagebedingungen werden unter Beifügung der vollständig abgedruckten Fassung der Allgemeinen Anlagebedingungen im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Gesellschaft (www.optinovafonds.de) veröffentlicht.
Oberursel, im Dezember 2019
Der Vorstand