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21. Januar 2014

Fondsmitteilung

An die Anteilinhaber des Sondervermögens Optinova Opportunities (WKN: A1J3K9) (ISIN: DE000A1J3K94)
Optinova Global Value Equities (WKN: A1J311) (ISIN: DE000A1J3117)


Mit Bescheid vom 16. Januar 2014 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Änderungen der Satzung der Optinova InvAG mit TGV und der Anlagebedingungen der Teilgesellschaftsvermögen

  • Optinova Opportunities
    gem. §§ 111, 117 i.V.m. 345 Abs. 1 i.V.m. 163 Abs. 1 Satz 1 KAGB
  • Optinova Global Value Equities
    gem. §§ 111, 117 i.V.m. 355 Abs. 2 i.V.m. 163 Abs. 1 Satz 1 KAGB

(Umstellung auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) wodurch u.a. der Begriff „Depotbank“ durch „Verwahrstelle“ ersetzt wird) genehmigt. Die Teilgesellschaftsvermögen sind Teilgesellschaftsvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie.

Die Änderungen umfassen die Anpassung der Anlagebedingungen der Teilgesellschaftsvermögen an das Kapitalanlagegesetzbuch sowie die Qualifizierung der Teilgesellschaftsvermögens „Optinova Opportunities“ und „Optinova Global Value Equities“ als Teilgesellschaftsvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie.

Die Änderungen der Anlagebedingungen treten einen Tag nach erfolgter Veröffentlichung im Bundesanzeiger (22.01.2014) in Kraft.

Die geänderten Anlagebedingungen der beiden Teilgesellschaftsvermögen sind hier einzusehen.


Oberursel im Januar 2014

Der Vorstand

 

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